Straßenverkehrsrecht

Die Teilnahme am Straßenverkehr, sei es als Autofahrer, Zweiradfahrer oder Fußgänger, kann zu rechtlichen Problemen und Streitigkeiten vielfältigster Art führen. Bei Verstößen insbesondere gegen die Straßenverkehrsordnung drohen Bußgelder in oft empfindlicher Höhe, das Punktekonto in Flensburg kann belastet werden, und bei wiederholten oder schweren Verstößen ist womöglich auch der Führerschein in Gefahr – sei es, daß ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt oder gar die Fahrerlaubnis als solche vom Richter oder von der zuständigen Verwaltungsbehörde entzogen wird.

Kommt es zwischen Verkehrsteilnehmern zu einem Unfall, können im Zusammenhang mit der Abwicklung von entstandenen Sach- und/oder Personenschäden nicht nur zahlreiche und schwierige Rechtsfragen auftreten, sondern die oben angesprochenen Probleme aus dem Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht werden meist für mindestens einen der Unfallbeteiligten zusätzlich bedeutsam.

Nicht selten werfen Unfälle auch komplizierte versicherungsvertragsrechtliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der eigenen Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung auf.

Viele Autofahrer neigen dazu, das vielfältige Ineinandergreifen und die Wechselwirkungen der oben kurz skizzierten Problembereiche zu unterschätzen. Unkenntnis, irrige Vorstellungen und nicht zuletzt Erfahrungsberichte und gutgemeinte, aber oft falsche Ratschläge von vermeintlich informierten Personen aus dem Verwandten-, Bekannten- und Kollegenkreis können dazu führen, daß für den eigenen Einzelfall die Weichen falsch gestellt werden, statt frühzeitig fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Bundesgerichtshof hat – um ein Beispiel herauszugreifen - gerade in den letzten Jahren allein zu den verschiedenen möglichen Abrechnungsmodalitäten eines PKW-Sachschadens ein umfangreiches und kompliziertes Regelwerk entwickelt, dessen Kenntnis bei den Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung unerläßlich ist, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Auch im Zusammenhang mit der Erstattung von Mietwagenkosten und Sachverständigengebühren entstehen immer wieder Streitigkeiten.

Schließlich kann rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auch dem Risiko entgegenwirken, daß Ansprüche von Geschädigten, die sich selbst vertreten, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht sachgerecht reguliert werden, oder daß Geschädigte auf oft beträchtlichen Ausgaben „sitzenbleiben“, weil sie bei der Abwicklung Fehler gemacht haben, die bei frühzeitiger fachkundiger Beratung vermieden worden wären.

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