Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Portugiesisches / Brasilianisches Recht
Portugiesisches Recht
Mit der steigenden Globalisierung überschreiten Beziehungen zwischen Menschen immer mehr die eigenen nationalen Grenzen. Das Recht steht hier vor neuen Herausforderungen, da seine Funktion, die Beziehungen von Menschen zu regeln, über nationale Grenzen hinaus Bestand haben muss. Es kommt daher immer öfter vor, dass der Jurist vor der Notwendigkeit steht, andere Rechtssysteme zu kennen, um die verschiedensten Interessen zur Geltung bringen zu können.
Im Bereich des internationalen Rechts hat unsere Kanzlei eine lange Tradition auf dem Gebiet der juristischen Beratung und Interessenvertretung von Bürgern und Gesellschaften aus portugiesischsprachigen Ländern.
Ein großer Teil der von uns vertretenen Fälle betrifft Verfahren vor deutschen Gerichten, bei denen portugiesisches Recht anzuwenden ist. Dies ist der Fall, wenn die Anwendung portugiesischen Rechts von den Parteien vereinbart wurde und das Gesetz dies zuläßt, oder wenn im Rahmen des Internationalen Privatrechts das portugiesische Recht anzuwenden ist.
Ein anderer gleichermaßen bedeutsamer Anteil unserer Tätigkeit mit Bezug auf portugiesisches Recht bezieht sich auf die Interessenwahrnehmung und Vertretung in Portugal von in Deutschland ansässigen deutschen oder portugiesischen Bürgern und Gesellschaften. Wenn sich daraus die Notwendigkeit einer Vertretung vor Ort ergibt, etwa im Falle einer erforderlichen Prozeßführung vor portugiesischen Gerichten, vermitteln wir den Kontakt zu portugiesischen Anwaltskanzleien und arbeiten eng mit diesen zusammen.