Gesellschaftsrecht

Eine wichtige Entscheidung für das Unternehmen ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Die Frage nach der richtigen Rechtsform stellt sich bereits bei der Gründung des Unternehmens. Aber auch nach der Gründung kann es erforderlich werden, die Rechtsform entsprechend anzupassen. Wichtige Gesichtspunkte bei der Wahl zwischen Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind die Haftungsbegrenzung, die steuerlichen Folgen, die Beteiligungsmöglichkeiten für Kapitalgeber u.a. Aufgabe der Beratung ist es, anhand der zahlreichen zu beachtenden Gesichtspunkte die Entscheidung für die Rechtsform zu ermöglichen, die im konkreten Fall am besten geeignet ist.

Für den Erfolg des Unternehmens ist auch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages von großer Bedeutung. Die richtige Formulierung der Satzung muß nicht nur sicherstellen, daß die Interessen aller Gesellschafter angemessen geschützt werden und daß das Zusammenwirken der verschiedenen Organe der Gesellschaft möglichst reibungslos verläuft. Vor allem muß auch sichergestellt sein, daß die Satzung angemessene Konfliktlösungen bereithält, denn ein Streit unter Gesellschaftern kann leicht die Existenz der Gesellschaft gefährden, wenn es an solchen Regelungen fehlt.

Ein wichtiger Bereich ist auch der Fall, daß es zum Streit zwischen den Gesellschaftern gekommen ist. Hier wird es vielfach sinnvoll sein, unter sachkundiger Anleitung durch einen neutralen Berater eine Beilegung des Streites zu versuchen. Weiter besteht die Möglichkeit, eine einvernehmliche Trennung der Gesellschafter vorzunehmen, wobei hierfür geeignete vertragliche Regelungen gefunden werden müssen. Wenn ein Gesellschafter aber erkennen muß, daß auf seiten eines anderen Gesellschafters keine Bereitschaft mehr besteht, an sachgerechten Lösungen mitzuwirken, muß er sich frühzeitig darum bemühen, daß seine Interessen angemessen durchgesetzt werden.

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