Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Portugiesisches / Brasilianisches Recht
Baurecht
Das private Baurecht ist eine komplizierte Materie von großer Bedeutung. Seine Erfassung wird durch die übliche Verwendung komplexer Vertragsbedingungen und Allgemeiner Geschäftsbedingungen erheblich erschwert.
Bauherren müssen ihre Rechte schon beim Abschluß der Verträge wahren. Gleiches gilt während des Bauvorhabens, denn vielfach sichert nur eine gerechtfertigte Zurückbehaltung des Werklohns einen mangelfreien Bau. Auch Bauunternehmer müssen schon beim Aushandeln der Verträge dafür sorgen, daß ihre Interessen gewahrt werden. Hier kommt es gerade darauf an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen. Außerdem müssen zur Durchsetzung der Werklohnforderungen die gesetzlichen Sicherungsrechte in geeigneter Weise geltend gemacht werden. Die Unternehmer müssen wissen, wann sie ihre Leistungen einstellen können, wenn der Bauherr nicht zahlt.
Mit der Zulässigkeit der baulichen Grundstücksnutzung befaßt sich das öffentliche Baurecht. Da die Art und der Umfang der Bebaubarkeit entscheidende Faktoren für den Wert eines Grundstücks sind, müssen diese Fragen möglichst frühzeitig geklärt werden.
Die zusammenwachsende Europäische Union bringt es mit sich, daß zahlreiche ausländische Bauunternehmen auf den deutschen Markt drängen. Hierbei sind zahlreiche deutsche und europarechtliche Bestimmungen zu beachten. Für viele deutsche Bauunternehmer wird es immer wichtiger, mit ausländischen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Dieses Zusammenarbeit wirft häufig komplizierte Probleme auf. Hier müssen schon im Vorfeld der Vertragsgestaltung die Weichen richtig gestellt werden.