Publikationen zum Arbeitsrecht
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
und Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Thomas Weinreich
In einem Urteil vom 06.09.2007 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals die Wirksamkeit eines vom gekündigten Arbeitnehmer erklärten Verzichts auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage unter einem neuen rechtlichen Gesichtspunkt geprüft, nämlich im entschiedenen Fall den dort vereinbarten Kündigungsverzicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beurteilt und ihn wegen eines Verstoßes gegen das Gebot unangemessener Benachteiligung in AGB für unwirksam erklärt. Daher scheiterte die gegen die zugrundeliegende fristlose Kündigung gerichtete Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nicht bereits an einem wirksam vereinbarten Verzicht auf Klageerhebung. -> weiter ![]()
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